6. März 2009

Leinenpflicht: Neue Vorschrift für Hundehalter in Italien




© M. Hauck/www.pixelio.de
Hundehalter in Italien sind empört: Künftig müssen sie sich beim Gassi-Gehen an strengere Vorgaben für ihre Vierbeiner halten.
Nach einem Erlass der Regierung in Rom gilt ab April 2009 in Parks und Städten die Leinenpflicht. Laut Mailänder 'Corriere della Sera' gibt es genaue Vorschriften auch darüber, wie die Leine beschaffen sein muss: Sie darf nicht länger als eineinhalb Meter sein. Ausziehbare Leinen müssen demnach blockieren können, um die von Tierärzten festgelegte Länge auch einzuhalten.


© Thomas Max Müller/www.pixelio.de
Italienische Hundebesitzer halten den Hunde-Erlass für maßlos übertrieben. Eine indirekte Maulkorbpflicht soll zusätzlich zur Sicherheit beitragen. Der Hund muss den Maulkorb zwar nicht tragen, aber jeder Besitzer sollte ihn griffbereit dabei haben.
Ziel der Maßnahmen ist es, das Risiko von Hundeangriffen auf Menschen und andere Tiere zu verringern. Sollte es beim Gassi-Gehen dennoch zu Zwischenfällen kommen, trägt der anwesende Hundehalter die volle Verantwortung.

Und das ist noch nicht alles: Auch zum Beseitigen des Hundekots ist Herrchen in Italien zukünftig verpflichtet. Wie die neuen Regeln überprüft werden und welche Geldstrafen bei Verstößen fällig werden, ist bislang noch unklar.

Quelle: www.bild.de

zurueck