6. Juli 2010
Urlaubsland Dänemark verschärft die Einreisebestimmungen
Die neuen Regelungen gelten auch für Hunde die mit Touristen einreisen
Dänemark verschärft die Gesetzgebung gegen bestimmte Hunderassen. Ab Donnerstag, den 01.07.2010 wird die Liste
über verbotene Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach
Dänemark einführen.
Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach
dem 17. März 2010 angeschafft werden:
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Amerikanische Bulldogge
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Ovtcharka
- Kaukasischer Ovtcharka
- Südrussischer Ovtcharka
- Tornjak
- Sarplaninac
Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen (Mischlinge). Es obliegt dem Halter des Hundes,
die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf
Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss
einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des
Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.
Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere
Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb
oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:
An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
Zusammenfassung der Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen (Stand 2010):
Identifizierbarkeit ist wichtig.
Alle drei folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Chip oder Tätowierung.
2. EU-Heimtierausweis.
3. Gültige Tollwutimpfung.
Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land nach Dänemark ein, ist es sehr wichtig, dass
das Tier identifizierbar ist, entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung).
Ab 3. Juli 2011 zählt in der EU nur ein Chip als Identifikation.
Wenn das Haustier nicht vom Besitzer oder von einer Person, die im Namen des Besitzers die Verantwortung für das Haustier
hat, begleitet wird, wird die Einfuhr als kommerzielle Einfuhr betrachtet.
Quelle:
Dänische Botschaft Berlin