Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des stellvertretenden
Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg, zur Umsetzung des Gefahrhundegesetzes
Schleswig-Holstein:
Link:
http://zergportal.de/pdf/KA-Umsetzung-des-Gefahrhundegesetzes-SH-Drs-16-1330.pdf
Eine erste Statistik liegt vor.
Der gefährlichste Hund ist demnach der Jack Russel Terrier. Er besitzt eine Gefährlichkeit, die den
Durchschnitt der Rassehunde um das 42fache übersteigt!
Ein Problem dieser Statistik ist aber, dass die in der Statistik registrierten Vorfälle in Relation zu dem
jeweiligen Populationsumfang zu setzen ist - hierzu gibt es aber keine verlässlichen Zahlen. Es werden deshalb
Hochrechnungen vorgenommen, die anhand der Zuchtzahlen des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) gemacht
werden.
Nach dieser Berechnungsmethodik bestätigt sich die Gefährlichkeitsvermutung für die Rassen American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.
Die Auswertung kann sicherlich auf der Podiumsdiskussion der Hundelobby Kiel (Veranstaltungshinweis, siehe unten) weiter
vertieft werden, an der Dr. Garg ebenfalls teilnimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Gesundheit, Arbeit, Soziales,
Pflege, Bildung und Kultur
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II. OG.