Wenn Sie Interesse an einem unserer Hunde haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Entweder telefonisch, oder - was uns lieber ist, denn es beantwortet im Vorfeld schon einige unserer Fragen
- über den Adoptionsantrag.
In Gesprächen versuchen wir anschließend herauszufinden, ob der
von Ihnen gewünschte Hund zu Ihnen passen könnte und ihre Anforderungen an den neuen Hausgenossen
mit dem Charakter des Hundes übereinstimmen.
Wenn die Vorzeichen gut stehen, vereinbaren wir mit Ihnen eine Vorkontrolle
in Ihrem Zuhause, um zu
sehen, ob der Hund in Ihrem Umfeld auch glücklich werden kann: ein Maremmo passt nunmal nicht in
den 9. Stock eines Mietshauses und ein weißer Teppichboden korrespondiert schlecht mit dreckigen
Pfoten eines wuscheligen Wirbelwindes. Wenn auch die Vorkontrolle gut verlaufen ist, steht der Adoption
nichts mehr im Weg.
Je nachdem wo der Hund herkommt, gilt es, verschiedene
Behördenbürokratien zu überwinden,
bei denen wir manchmal ein klein wenig Ihre Mithilfe brauchen. Aber keine Angst, es ist nicht schwierig
und wir sagen Ihnen genau, was zu tun ist. Das Meiste können wir sowieso ohne Ihr Zutun erledigen. Aber
schließlich muss Ihr neues Familienmitglied ja mit allen Ausweisen und Papieren versehen werden,
die es zum Passieren der europäischen Grenzen benötigt.
Wichtig bei Adoptionen in die Schweiz:
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Tier - egal ob Hund oder Katze - bei der 'Einfuhr' verzollen müssen
und diese Gebühren nicht in unserer Schutzgebühr enthalten sind.
Wenn alle Unterlagen zusammen sind, der Hund ein letztes Mal kontrolliert, gesund, geimpft und mit einem
EU-Ausweis versehen ist, darf er mit auf den nächsten Transport
nach Deutschland. Ist er bereits in einer Pflegefamilie, dann kann er sogar gleich zu Ihnen kommen.
Bei der Übergabe wird dann ein Adoptionsvertrag
gemacht, in dem der Besitz des Hundes auf Sie übertragen wird. Er regelt auch die Höhe der
Schutzgebühr und erlaubt uns, den Werdegang des Hundes im Verlauf des nächsten Jahres zu
überprüfen und das Tier unter bestimmten Umständen von seinen neuen Besitzern wieder
weg zu holen: z.B. wenn uns falsche Angaben gemacht worden sind, die Lebensumstände sich
drastisch zum Nachteil des Hundes ändern oder die neuen Besitzer versterben. Aber das kommt
glücklicherweise so gut wie nie vor!
Die Schutzgebühr wird aus verschiedenen Gründen erhoben:
Die Höhe der Schutzgebühr richtet sich nach Alter und Versorgungsgrad des Tieres und beträgt zwischen 100,- und 350,- EUR. Sie wird bei der Übergabe des Tieres fällig und auch bei einer Rückgabe nicht zurückerstattet. Zusätzlich fällt eine Transportkostenpauschale von 80,- EUR an (Stand Januar 2018).
Nun brauchen Sie erstmal Zeit, um sich mit Ihrem neuen Freund zusammenzuraufen. Allerdings werden Sie
manchmal auch Hilfe brauchen und dann sind wir natürlich weiterhin für Sie da. Sie können uns
jederzeit anrufen und wir werden versuchen, eventuell auftretende Probleme gemeinsam mit Ihnen zu lösen,
soweit das über die Entfernung möglich ist. Und über Ihre positiven Rückmeldungen freuen
wir uns natürlich um so mehr. Später vereinbaren wir mit Ihnen nochmal eine
Nachkontrolle, damit wir sicher sind, dass es dem Hund auch gut geht.
Und wenn wir anschließend weiterhin alle naslang etwas von Ihnen und Ihrem neuen Hausgenossen hören,
dann ist das um so schöner für uns.
Sollte sich herausstellen, dass der Hund nicht zu Ihnen passt oder trotz aller Mühe einfach nicht
glücklich bei Ihnen wird - oder Sie mit ihm - dann hat er jederzeit die Möglichkeit in eine
unserer Pflegestellen zurückzukommen.
Wir wollen schließlich, dass es am Ende auf allen Seiten nur leuchtende Augen
gibt!