Adoption-Introbild Adoption-Schriftzug


Wie geht das mit der Adoption?

Wenn Sie Interesse an einem unserer Hunde haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Entweder telefonisch, oder - was uns lieber ist, denn es beantwortet im Vorfeld schon einige unserer Fragen - über den Adoptionsantrag. In Gesprächen versuchen wir anschließend herauszufinden, ob der von Ihnen gewünschte Hund zu Ihnen passen könnte und ihre Anforderungen an den neuen Hausgenossen mit dem Charakter des Hundes übereinstimmen.

Was ist eine Vorkontrolle?

Wenn die Vorzeichen gut stehen, vereinbaren wir mit Ihnen eine Vorkontrolle in Ihrem Zuhause, um zu sehen, ob der Hund in Ihrem Umfeld auch glücklich werden kann: ein Maremmo passt nunmal nicht in den 9. Stock eines Mietshauses und ein weißer Teppichboden korrespondiert schlecht mit dreckigen Pfoten eines wuscheligen Wirbelwindes. Wenn auch die Vorkontrolle gut verlaufen ist, steht der Adoption nichts mehr im Weg.

Wer regelt die behördlichen Anforderungen?

Je nachdem wo der Hund herkommt, gilt es, verschiedene Behördenbürokratien zu überwinden, bei denen wir manchmal ein klein wenig Ihre Mithilfe brauchen. Aber keine Angst, es ist nicht schwierig und wir sagen Ihnen genau, was zu tun ist. Das Meiste können wir sowieso ohne Ihr Zutun erledigen. Aber schließlich muss Ihr neues Familienmitglied ja mit allen Ausweisen und Papieren versehen werden, die es zum Passieren der europäischen Grenzen benötigt.

Wichtig bei Adoptionen in die Schweiz:
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Tier - egal ob Hund oder Katze - bei der 'Einfuhr' verzollen müssen und diese Gebühren nicht in unserer Schutzgebühr enthalten sind.

Deko

Wann kann der Hund zu mir kommen?

Wenn alle Unterlagen zusammen sind, der Hund ein letztes Mal kontrolliert, gesund, geimpft und mit einem EU-Ausweis versehen ist, darf er mit auf den nächsten Transport nach Deutschland. Ist er bereits in einer Pflegefamilie, dann kann er sogar gleich zu Ihnen kommen.

Wofür ist der Adoptionsvertrag?

Bei der Übergabe wird dann ein Adoptionsvertrag gemacht, in dem der Besitz des Hundes auf Sie übertragen wird. Er regelt auch die Höhe der Schutzgebühr und erlaubt uns, den Werdegang des Hundes im Verlauf des nächsten Jahres zu überprüfen und das Tier unter bestimmten Umständen von seinen neuen Besitzern wieder weg zu holen: z.B. wenn uns falsche Angaben gemacht worden sind, die Lebensumstände sich drastisch zum Nachteil des Hundes ändern oder die neuen Besitzer versterben. Aber das kommt glücklicherweise so gut wie nie vor!

Warum gibt es eine Schutzgebühr und wie hoch ist sie?

Die Schutzgebühr wird aus verschiedenen Gründen erhoben:

  • Zum einen, um sicher zu gehen, dass die neuen Besitzer auch wirklich ehrliches Interesse an dem Tier haben. Die Schutzgebühr - daher auch ihr Name - schreckt kriminelle Tierhändler ab, die z.B. versuchen, die Tiere in illegale Versuchslabors zu verkaufen. Eine kostenlose Abgabe der Hunde würde eine Menge solcher 'Interessenten' anlocken, nur die Schutzgebühr verhindert, dass sie ein Geschäft mit Tierschutztieren machen können.
  • Zum anderen benötigen wir das Geld ganz dringend, um unsere Tierschutzarbeit überhaupt leisten zu können. Zumindest ein Teil unserer Kosten wird davon abgedeckt: die Tiere sind i.d.R. kastriert, sie sind geimpft, gechipt, entwurmt und gesund. Die meisten sind über eine weite Strecke transportiert worden. Und häufig genug waren sie krank, als sie ins Tierheim kamen: auch die Medikamente, Verbandsmaterial und Operationen müssen von dem Geld bezahlt werden. Allein eine Kastration kostet ungefähr 350,- EUR und wer einmal eine Rundumversorgung eines Hundes bezahlt hat, weiß, dass er seinen neuen Gefährten aus dem Tierschutz noch günstig bekommen hat.

Die Höhe der Schutzgebühr richtet sich nach Alter und Versorgungsgrad des Tieres und beträgt zwischen 100,- und 350,- EUR. Sie wird bei der Übergabe des Tieres fällig und auch bei einer Rückgabe nicht zurückerstattet. Zusätzlich fällt eine Transportkostenpauschale von 80,- EUR an (Stand Januar 2018).

Wie geht es danach weiter?

Nun brauchen Sie erstmal Zeit, um sich mit Ihrem neuen Freund zusammenzuraufen. Allerdings werden Sie manchmal auch Hilfe brauchen und dann sind wir natürlich weiterhin für Sie da. Sie können uns jederzeit anrufen und wir werden versuchen, eventuell auftretende Probleme gemeinsam mit Ihnen zu lösen, soweit das über die Entfernung möglich ist. Und über Ihre positiven Rückmeldungen freuen wir uns natürlich um so mehr. Später vereinbaren wir mit Ihnen nochmal eine Nachkontrolle, damit wir sicher sind, dass es dem Hund auch gut geht. Und wenn wir anschließend weiterhin alle naslang etwas von Ihnen und Ihrem neuen Hausgenossen hören, dann ist das um so schöner für uns.
Sollte sich herausstellen, dass der Hund nicht zu Ihnen passt oder trotz aller Mühe einfach nicht glücklich bei Ihnen wird - oder Sie mit ihm - dann hat er jederzeit die Möglichkeit in eine unserer Pflegestellen zurückzukommen.

Wir wollen schließlich, dass es am Ende auf allen Seiten nur leuchtende Augen gibt!