
§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen adopTiere und hat seinen Sitz in Sternsruh. Er
ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hagenow eingetragen und führt den Namenszusatz e.V..
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung in Form von praktischem Tierschutz. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
§3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke
laut § 2 verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Inhaber von Vereinsämtern sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Bei
Bedarf ist der Vorstand gem. § 26 BGB berechtigt, über die Anstellung
haupt- oder nebenberuflicher Kräfte (z.B. Tierpfleger) zu entscheiden. Vergütungen
hierfür müssen sich im landesüblichen Rahmen bewegen.
§4 Mittel des Vereins
Die Vereinsmittel rekrutieren sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sponsoring,
Mittel der Tierschutzförderung und sonstigen Zuwendungen. Spenden können in
Form von Geld- oder Sachspenden entgegengenommen werden. Aufwände, die
Vereinsmitgliedern bei der Umsetzung der Vereinsziele entstehen, können ebenfalls
als Sachspenden anfallen und entsprechend quittiert werden.
§5 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, ebenso Körperschaften und Vereine. Ehrenmitgliedschaften sind möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, eine Ablehnung braucht nicht begründet werden. Gewerbliche Tierhändler und Tiervermehrer werden nicht aufgenommen. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss,
§6 Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt. Sie werden mit einer
Frist von 2 Wochen unter Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung schriftlich durch den
Vorstand einberufen. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist unterschritten
werden. Online-Versammlungen sind alternativ zu einem Treffen möglich.
Jedes Mitglied ist stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden
Mitglieder, Satzungsänderungen benötigen eine Zweidrittel-Mehrheit. Bei Wahlen
muss auf Antrag geheim abgestimmt werden. Alle Beschlüsse werden protokolliert, das
Protokoll muss sowohl vom Versammlungsleiter als auch vom Protokollführer unterzeichnet werden.
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
§7 Vorstand
Der Vorstand (nach §26 BGB) wird durch die Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt und besteht aus 3 Mitgliedern:
§8 Revisor
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens 1 Revisor, der nach Ablauf eines
Geschäftsjahres die Vermögensverhältnisse des Vereins sowie die
Einhaltung der Vereinsbeschlüsse überprüft. Die Ergebnisse sind schriftlich
niederzulegen. Auf der Mitgliederversammlung erfolgt eine mündliche Berichterstattung.
§9 Auflösung
Der Verein kann mit einer ¾ Mehrheit der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke werden
aus dem vorhandenen Vermögen zuerst Forderungen Außenstehender abgelöst.
Das verbleibende Vermögen fällt an das Tierheim Canalba, Alba Adriatica,
Italien, vertreten durch Frau Charlotte Spielmann.
§10 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 16.09.2006 beschlossen und
tritt mit dem heutigen Tag in Kraft. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder
der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt
bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende
Änderungen eigenständig nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung durchzuführen.
| Leipzig, den 16. September 2006 |